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Meilensteine in der Gleichbehandlung
Vortrag
Seit dem EU-Beitritt Österreichs gelten die einschlägigen Gleichbehandlungsrichtlinien. Im Jahr 2000 erweiterte sich das Spektrum über das Geschlecht hinaus. Heute gilt in den Mitgliedsstaaten ein umfassendes Diskriminierungsverbot auch hinsichtlich ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung und Behinderung.Im Jahr 2000 wurde auch die Notwendigkeit von Gleichbehandlungsstellen erwähnt. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellt heute eine wesentliche Institution im Kampf gegen Diskriminierung und für die Förderung von Gleichstellung dar.
Sandra Konstatzky, Juristin, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Moderation: Hakan Gürses, ÖGPB
In Kooperation mit der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung
Der Link zur Online-Teilnahme ab 18:45 Uhr:
https://us02web.zoom.us/j/83856350998
Meeting-ID: 838 5635 0998
