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Vortrag
Beim Österreichischen Staatsvertrag von 1955 denken viele Burgenland-Kroat_innen und Kärntner Slowen_innen an den Artikel 7. Es geht um den Teil des Vertrages, der sich den Mindestbedürfnissen der kroatischen und slowenischen Minderheiten nach Schule sowie Amts- und Gerichtssprache zuwendet. Im Zentrum steht die Forderung nach topographischen Aufschriften. Dieser Punkt war auch der Grund für die Weigerung vieler österreichischer Regierungen, den Forderungen des Staatsvertrages nachzukommen. Es ist der Beharrlichkeit einzelner Minderheitenangehöriger zu verdanken, dass Teile des Artikels 7 umgesetzt wurden.
Vladimir Wakounig, Bildungswissenschafter, Universität Klagenfurt / Celovec
In Kooperation mit der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung
Link zur Online-Teilnahme, ab 18.45 Uhr:
https://us02web.zoom.us/j/86006213929
Meeting-ID: 860 0621 3929
