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Als Vorratsdatenspeicherung wird die Speicherung der wesentlichen
Daten von Kommunikationsvorgängen durch die Telekommunikationsanbieter
für einen bestimmten Zeitraum bezeichnet. Erfasst werden Verkehrs- und
Standortdaten einschließlich Teilnehmer- und Nutzerdaten, die im
Rahmen von Telefon, SMS und Internet-Protokollen erzeugt werden.
Notwendige Maßnahme gegen Terrorismus oder Präventivbespitzelung von
BürgerInnen?
Doris Liebwald, Wiener Zentrum für Rechtsinformatik
Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstand Bündnis90/Die Grünen
Albert Steinhauser, Nationalratsabgeordneter, Justizsprecher, die Grünen
Moderation: Georg Markus Kainz, Verein Quintessenz
