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// Podiumsdiskussion: Geistiges Eigentum zwischen Geniemythos
und digitaler Produktion
Das UrheberInnenrecht ist, selbst nach all den Reformen der letzten
Jahre, eng mit dem Geniebegriff des 18. Jahrhunderts verknüpft. Die
Werke, die es schützen soll, sie sind so originell wie originär -
besondere Leistungen, wie sie eben nur Genies zu erbringen vermögen.
Diese wiederum sollen mittels des durch das UrheberInnenrecht
verliehenen Verwertungsmonopols motiviert werden, möglichst …viele
derartige geniale Schöpfungen hervorzubringen. Aber ist dieses Modell
unseren digitalen Produktionsverhältnissen noch angemessen? Schließlich
ist weder klar, wie sich derartige Monopolansprüche heute überhaupt noch
durchsetzen lassen sollen, noch ob die kulturelle Vision hinter dem
UrheberInnenrecht, angesichts der zunehmenden Bedeutung von Remixes und
mash ups, überhaupt noch mehrheitsfähig ist.
Es diskutieren: Volker Grassmuck, Johannes Kretz, Eberhard Ortland
und Christina Nemec
Moderation: Odin Kroeger
In Kooperation mit der Zeitschrift Juridikum und dem Institut für
Wissenschaft und Kunst.
