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„Rechtsprechung mit ‚Unschuldsvermutung‘ – Stigmatisierung und Traumatisierung der NS-Opfer durch Nachkriegsprozesse“
Einige der Fragen, die noch Jahrzehnte nach der Befreiung vom Nazi-Regime immer wieder gestellt werden, sind: Warum gab es keine umfassenden Gerichtsverfahren gegen all diejenigen ÖsterreicherInnen, die sich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen schuldig gemacht hatten? Warum gab es nur eine dürftige juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen, warum zögerten Justiz- und Innenministerien, Staatsanwälte und Gerichte, rechtlich Bilanz über die geschehenen Untaten zu ziehen und solche Urteile zu fällen, die zumindest ansatzweise als Gerechtigkeit für die Opfer gewertet werden können? Stattdessen gab es Freunderlwirtschaft, wechselseitige „Persilscheine“, die von jeglicher Schuld reinwuschen, und eine himmelschreiende rücksichtslose Behandlung der Opfer vor Gericht, wenn sie als ZeugInnen auftraten, von ihrem Leid in den Konzentrations- und Vernichtungslagern sowie in den Ghettos erzählten und mit dem Finger auf die TäterInnen auf der Anklagebank wiesen, die sie erkannten und deren Misshandlungen nur wenige überlebt hatten.
Durch die Nicht- oder nur milde Verurteilung der NS-VerbrecherInnen und die Diskriminierung der Opfer entstand eine Kontinuität der Ungerechtigkeit, der Selbstgefälligkeit und der schweigenden Übereinkunft, sich nicht mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen. Heute wissen wir, dass in einer Gesellschaft, die sich nicht den eigenen Verbrechen der Vergangenheit stellt und nicht aus den individuellen Erfahrungen lernt, Diskriminierungen, Rassismus und Antisemitismus erneut alltäglich werden.
Einführung von Univ.-Prof. Dr. Frank Stern, Visuelle Zeit- und Kulturgeschichte, Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien, mit anschließender Diskussion.
Freier Eintritt.
Programm:
Mittwoch, 21.8.2019, 20:00 Uhr
DER PROZESS WIRD VERTAGT, DDR 1958
Regie: Herbert Ballmann
Ein jüdischer Emigrant kehrt nach Deutschland zurück, um den Nazi, der seine Schwester zum Tod verurteilt hat, vor Gericht stellen zu lassen. Doch dieser ist nun selbst ein hoher Justizbeamter. Was kann ein Überlebender gegen einen reuelosen Mörder im Talar ausrichten? Wem kann er vertrauen? Kann sich bei dem Täter schlechtes Gewissen regen? Und welche Aufgabe kommt der Presse zu?
Bei Schlechtwetter werden die Filme im angrenzenden Besucherzentrum gezeigt.
Gratis Shuttlebus-Service von Wien:
21. bis 23. August 2019
16:30 Uhr Abfahrt (Buseinstiegsstelle: Josef Meinrad Platz, 1010 Wien, Seiteneingang Volksgarten) zur KZ-Gedenkstätte (Erinnerungsstraße 1, 4310 Mauthausen)
23:00 Uhr Rückfahrt nach Wien (Busausstiegsstelle: Josef Meinrad Platz, 1010 Wien)