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Bis Ende März hat der Verfassungsgerichtshof die Frist gesetzt,
um das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht in Richtung
humanitäre Regelung des Bleiberechts zu reparieren. Bis dahin
sollte jedenfalls geklärt sein, ob der Bund oder die Länder –
mit oder ohne Beiräte – die sogenannten „Altfälle“, also AsylwerberInnen, die seit mindestens fünf Jahren ohne positiven
Aufenthaltsbescheid in Österreich leben, zur „Patenschaft freigeben“ oder ob vielleicht doch Recht vor Gnade walten wird.
Wolfgang Großruck, Nationalratsabgeordneter, ÖVP
Josef Kalina, Bundesrat, SPÖ
Alev Korun, Nationalratsabgeordnete, Die Grünen
Philipp Sonderegger, SOS Mitmensch
Moderation: Irene Brickner, Der Standard
