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Kulturrat Österreich Infotour: Sozialversicherung für KünstlerInnen Event
KünstlerInnen gelten als Neue Selbständige, unterliegen der
Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft (SVA) und haben die Möglichkeit, aus dem
Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) einen Zuschuss zu ihren
Versicherungsbeiträgen zu beziehen.
Innerhalb des letzten Jahres hat sich einiges verändert. Zum einen ist seit
April 2008 die Novelle des KSVF-Gesetzes in Kraft: Die Materie ist nicht
grundsätzlich besser, dafür noch deutlich komplizierter geworden. Zum
Beispiel: Statt der Abschaffung der Mindesteinkommensgrenze als
Zuschussvoraussetzung gibt es nun eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die
allerdings nur begrenzt und nicht in jedem Fall anwendbar sind. Teile der
Novelle gelten rückwirkend ab 1.1.2008, andere Teile rückwirkend ab Beginn
der Tätigkeit des KSVF 2001. Allerdings lassen sich nun - das entsprechende
Ersuchen vorausgesetzt - viele offene Rückzahlungsforderungen aus der Welt
schaffen.
Zum anderen ist seit Beginn 2008 die Selbstständigenvorsorge - als 2. Säule
der Altersvorsorge - verpflichtend. Seit 2009 besteht die (mehr als
fragwürdige) Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für
Selbstständige. In beiden Fällen werden (teilweise lang bindende)
Entscheidungen verlangt: Welche Vorsorgekasse wähle ich aus? Macht diese
Arbeitslosenversicherung denn Sinn für mich?