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Die Entwicklung der Künste in der Moderne verläuft seit dem 18. Jahrhundert in enger Wechselwirkung mit der Herausbildung des Urheberrechts. Ursprünglich regelte das Urheberrecht nur die Rechte an der Verbreitung von Druckwerken, in der Folge wurde sein Zuständigkeitsbereich sukzessive ausgedehnt mit erheblichen Konsequenzen für die Freiheit in
der Entwicklung neuer Werke: Das Urheberrecht erweist sich als die gesellschaftlich normative Bedingung der Möglichkeit moderner Kunst und zugleich als Schranke ihrer Entwicklung. So wie urheberrechtliche Normen ästhetische Konsequenzen zeitigen, spielen im Streit um ihre Legitimität oder Revisionsbedürftigkeit ästhetische Präferenzen eine wesentliche Rolle.
