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KOOPERATION - Co-Development, Koproduktion, Kofinanzierung

Bildende Kunst Zeitgenössische Kunst Diskussion
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1 Termin
Dienstag 27. März 2018
27. März 2018
Di
19:00
KOOPERATION - Co-Development, Koproduktion, Kofinanzierung
Kunsthalle project space Karlsplatz 1010 Wien

Di, 26. Februar 2008, 19 Uhr:

Diskussionsveranstaltung:
KOOPERATION - Co-Development, Koproduktion, Kofinanzierung

Diskussionsveranstaltung mit:
Barbara Albert, Veit Heiduschka, Christina Kallas, Michael Kitzberger, Peter Payer, Katrin Schlösser, Roland Teichmann

Moderation: Gabriele Brunnenmeyer

Sollst die Stadt meiner Filme sein …

Kleine Länder machen kleine Filme? Die für den österreichischen Film zur Verfügung stehenden Mittel sind sehr beschränkt. Statt eine geringe Anzahl von Projekten mit gut dotierten Budgets auszustatten, um sie damit international kompetitiver zu machen, wie es manche ProduzentInnen fordern, werden die vorhandenen Gelder so eingesetzt, dass eine möglichst große Vielfalt und eine möglichst hohe Anzahl von Produktionen entsteht. Das bedeutet in der Praxis, dass nur Projekte mit einem Budget von maximal 2 – 2,5 Millionen Euro ausschließlich mit österreichischen Mitteln finanziert werden können. Teurere Filme brauchen ausländisches Geld. Eine Koproduktion mit internationalen Partnern kann die Lösung sein, ein Projekt finanziell so auszustatten wie es manchmal eben notwendig ist.

Aber was „kosten“ Koproduktionen an Geld, Energie, Zeit? Was kosten sie Förderstellen, ProduzentInnen, Kreative? Wie verändern sie ein Projekt inhaltlich, wie formal? Denn auch wenn viele Koproduktionen nur eingegangen werden, um das Budget den Notwendigkeiten des Drehbuchs anzupassen und eigentlich Kofinanzierungen zu nennen sind, ergeben sich doch auch echte inhaltliche Kooperationen. Wie manifestiert sich dies in der Phase der Stoffentwicklung? Was bedeutet es, eine Koproduktion innerhalb des eigenen Sprachraums zu machen und welche Herausforderungen sind mit bilingualen Projekten verbunden? Welches Land, das beispielsweise den majoritären Produzenten unterstützt, respektiert anstandslos Originalsprache, Drehort und SchauspielerInnen aus dem Land und dem Sprachraum des minoritären Partners? Wie weit ist es möglich, eine „verordnete Flexibilität“ in mit Steuergeld fi nanzierten Subventionen zu gewähren, wenn es um die zu erzielenden Regionaleffekte, um sprachliche Vorgaben, Kreativanteile oder Rechteanteile geht?

Archiv-Screenshot:

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